Die KfW fördert altersgerechten Umbau mit dem Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen — Zuschuss" mit bis zu 5.000 Euro Direktzuschuss. Türen sind eine der häufigsten geförderten Maßnahmen — wir erklären, wie das funktioniert.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
- Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt werden
- Es gelten konkrete bautechnische Mindeststandards (DIN 18040-2)
Welche Türen-Maßnahmen werden gefördert
- Türbreite mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite (für Rollator und Rollstuhl)
- Schwellenfreier Übergang (max. 2 cm Höhenunterschied)
- Türgriffe in Greifhöhe 85 cm
- Auf Wunsch automatische Türöffner oder elektrische Schließsysteme
Höhe des Zuschusses
10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Bei kompletter Anpassung mehrerer Türen plus Bad-Umbau kommen Sie schnell auf die Maximalförderung.
Beispiel-Kalkulation
- 4 Innentüren auf 90 cm verbreitern, schwellenlos: ca. 8.500 Euro Schreiner-Kosten
- KfW-Zuschuss 850 Euro
Größere Kombination mit Bad-Umbau:
- 4 Innentüren + Bad mit schwellenlosem Dusche-Übergang: ca. 28.000 Euro Gesamtkosten
- KfW-Zuschuss 2.800 Euro
Mit zusätzlich behindertengerechter Küchen-Anpassung:
- Gesamtkosten 45.000 Euro
- KfW-Zuschuss 4.500 Euro
Ablauf der Antragstellung
- Vor Maßnahmenbeginn: Antrag im KfW-Portal stellen (www.kfw.de). Sie brauchen eine Bestätigung der Förderfähigkeit.
- Schreiner-Angebot einholen: Wir machen das Aufmaß und das Festangebot.
- Maßnahme durchführen.
- Nachweise einreichen: Schlussrechnung und Bestätigung der DIN-Konformität.
- Zuschuss-Auszahlung in der Regel 4–8 Wochen.
Was wir liefern
- Schreiner-Angebot, das die KfW-Anforderungen erfüllt
- Bestätigung der DIN-Konformität nach Maßnahmenabschluss
- Beratung zur Antragstellung — die Antragsstellung selbst bleibt bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater
Häufige Fragen
Kann ich die Maßnahme parallel zu Pflegekassen-Leistungen kombinieren? Ja — die Pflegekasse zahlt bis 4.000 Euro für „Wohnungsanpassung" (§ 40 SGB XI). KfW und Pflegekasse sind kombinierbar.
Lohnt sich der Antragsaufwand? Ab 5.000 Euro Maßnahmenwert ja. Bei kleinen Einzeltüren-Anpassungen ist der Aufwand größer als der Nutzen.
Was, wenn ich Mieter bin? Mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Förderung läuft dann auf Ihren Namen, der Vermieter muss zustimmen, dass die Maßnahme nach Auszug bleiben darf.
Weiterführend
- Service-Seite Innenausbau (inkl. barrierefreier Umbau)
- KfW-Programm 455-B: www.kfw.de
- Pflegekasse § 40 SGB XI — Hinweis auf Beratungsstelle
